Jahresabschluss

Jahresabschluss und Gewinnermittlung

Der Jahresabschluss Ihres Unternehmens ist unter Beachtung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches, der Steuergesetze und evtl. des GmbH-Gesetzes aufzustellen.

Er weist die Vermögens-, Finanz und Ertragslage Ihres Unternehmens zum Bilanzstichtag sowie das Ergebnis wirtschaftlichen Handelns des Geschäftsjahres aus. Für die Gewährung von Krediten ist die Vorlage des Jahresabschlusses unverzichtbar.

Bei kleinen Unternehmen besteht die Möglichkeit der Gewinnermittlung durch Einnahme-Überschuss-Rechnung.

Folgende Positionen beinhaltet die Jahresabschlusserstellung:

  • Erstellung von Handels- und Steuerbilanzen für alle Rechtsformen
  • Erstellung Bilanzbericht mit Plausibilitätsbeurteilung
  • Erstellung Gewinn-und Verlustrechnung, Anhang, Anlagenspiegel
  • Erstellung von Eröffnungsbilanzen, Sonder- und Ergänzungsbilanzen
  • Erstellung von Zwischenabschlüssen
  • Erstellung von Einnahmen-Überschussrechnungen
  • Ausführliche Jahresabschlussbesprechung Einlegung von Rechtsbehelfen, Prüfung von Steuerbescheiden